Begleiteter Umgang

Dieses Angebot richtet sich an Umgangsberechtigte - das sind in der Regel Eltern(teile), bei denen das Kind nicht lebt - die in Anwesenheit einer Umgangsbegleitung ihr Kind treffen. Ein Begleiteter Umgang wurde vom Jugendamt empfohlen oder gerichtlich vereinbart. Gründe können sein:​​​​​​
  • ​​​​​​​hochstrittige Trennungs-/Scheidungskonflikte mit Loyalitätskonflikten oder Entfremdung des Kindes
  • Psychische und/oder Suchtprobleme der Eltern
  • Gewaltausübung oder Androhung von Gewalt gegenüber dem Kind. ​​​​​
Begleitetung

Umgangsanbahnung

Umgangsanbahnung wird angeboten, wenn das Kind einen Elternteil schon lange nicht mehr gesehen hat oder noch gar nicht kennengelernt hat. Eine psychologische oder pädagogische Fachkraft berät und begleitet die beteiligten Personen. Erste Treffen zwischen Kind und Elternteil finden in Anwesenheit der Fachkraft statt. Ziel ist, dass die Treffen in der Zukunft unbegleitet stattfinden können.

Wie sieht die Beratung für Jugendliche dann aus?

"Wir nehmen uns Zeit für Dich!"

​​​​​​​Bei uns gibt es keine Couch und Du bist auch nicht verrückt oder krank, wenn Du mit Deinen Sorgen zu uns kommst. Im Gegenteil, es ist mutig von Dir und Du tust damit bereits einen ersten Schritt zur Lösung. Du zeigst, dass Du ernsthaft daran interessiert bist, die Schwierigkeiten selbst zu meistern.
  • In einem ersten Gespräch werden ein Berater oder eine Beraterin mit Dir klären, was Dir Kummer macht. Wie kam es dazu? Wer oder was hat dazu beigetragen? Was hast Du vielleicht selbst schon unternommen? Gemeinsam suchen wir dann nach neuen Wegen.
  • Wir können schwierige Situationen durchsprechen und neue Handlungsstrategien erarbeiten. Oft hilft es, wenn sich alle Beteiligten, z. B. Eltern und LehrerInnen zusammensetzen (Dein Einverständnis natürlich vorausgesetzt!), um dem Problem auf den Grund zu gehen.